Der Staatsrat von Kolumbien (spanisch Consejo de Estado de Colombia) ist das höchste Verwaltungsgericht und die oberste Kontrollinstanz in Verwaltungsangelegenheiten Kolumbiens. Er ist vergleichbar mit dem deutschen Bundesverwaltungsgericht.
Der kolumbianische Staatsrat wurde 1914 nach dem Modell Frankreichs eingerichtet, indem es den bereits 1886 existierenden Staatsrat von der exekutiven zur legislativen Teilgewalt hin verschob.[1] Er ist Teil der Jurisdiktion, der eine besondere Verantwortung für die Gesetze bezüglich der Verwaltung trägt und der Exekutive rechtliche Hinweise gibt.[2] Im Lauf der Jahre hat der Staatsrat mehrere Regierungsverordnungen außer Kraft gesetzt.[3]